Storno

kurz erklärt

Storno (Stornierung)

Auch in der Buchhaltung kann es zu Fehlern kommen – ein falscher Betrag, eine doppelte Buchung oder eine Rechnung, die zurückgenommen werden muss. Mithilfe einer Stornierung, kurz Storno, lassen sich solche Fehlbuchungen regelkonform und nachvollziehbar rückgängig machen.

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Definition: Was ist eine Stornierung?

Der Begriff Stornierung bedeutet allgemein, einen Vorgang rückgängig zu machen.
In der Buchhaltung wird der Begriff genutzt, um fehlerhafte oder nicht mehr gültige Buchungen durch eine Gegenbuchung zu neutralisieren. Der ursprüngliche Geschäftsvorfall bleibt dabei vollständig sichtbar – ein Löschen wäre rechtlich unzulässig.

Ein klassisches Beispiel:
Ein Buchhalter erfasst versehentlich 5.000 € statt 500 €.
Die Korrektur erfolgt in zwei Schritten:

  1. Stornobuchung über 5.000 € (identische Konten, entgegengesetzte Seite)
  2. korrekte Buchung über 500 €

Neben Eingabefehlern gibt es viele weitere Gründe für Stornierungen – etwa wenn Kunden Bestellungen widerrufen, Waren zurückgeben, Verträge geändert werden oder eine Rechnung falsch ausgestellt wurde. Auch doppelte Buchungen oder falsche Umsatzsteuersätze machen ein Storno notwendig.

Rechtliche Vorgaben

Stornierungen müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wichtige rechtliche Grundlagen:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Abgabenordnung (AO)
  • Umsatzsteuergesetz (UStG)

Zentrale Regeln:

  • Eine Stornierung darf nicht gelöscht, sondern nur durch eine Gegenbuchung korrigiert werden.
  • Alle Stornobelege unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO.
  • Die Dokumentation muss so eindeutig sein, dass ein sachverständiger Dritter den Vorgang jederzeit prüfen kann (Wirtschaftsprüfer, Finanzamt).

Besonders bei digitalen Stornos ist sicherzustellen, dass alle Daten unveränderbar archiviert werden.

Storno, Stornierung oder Rücktritt – wo liegt der Unterschied?

Begriff

Bedeutung

Stornierung / Storno

Rückgängig machen einer Buchung oder Rechnung.

Rücktritt

Rechtlicher Widerruf eines Vertrages nach BGB.

Einfach gesagt:
Storno = Buchhaltung
Rücktritt = Vertragsrecht

Stornoarten

1. Storno in der Buchhaltung

Hier geht es um die Bilanzwahrheit.
Da eine Bilanz korrekt, vollständig und unverfälscht sein muss, dürfen Fehler nicht gelöscht werden – sie müssen per Storno berichtigt werden.

2. Storno in der Wirtschaft

In Unternehmen betrifft „Storno“ häufig den Rücktritt von Aufträgen, Buchungen oder Bestellungen. Hier können Kosten entstehen, etwa:

  • Stornogebühren
  • Kosten für begonnene Arbeiten
  • Vertragsstrafen (Konventionalstrafen)

3. Storno im Bankwesen

Banken können Buchungen zurücknehmen, sofern:

  • die Überweisung noch nicht final verarbeitet wurde
  • oder ein eindeutiger Fehler vorliegt (z. B. falscher Empfänger)

Ist das Geld bereits gutgeschrieben, braucht es die Zustimmung des Empfängers.

Typische Fehler bei Stornierungen

Häufige Risiken:

  • fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation
  • falsche Kontenauswahl bei der Stornobuchung
  • Verwechslung zwischen Umbuchung und Storno
  • doppelte Stornos
  • fehlende oder verspätete Stornierungen, die steuerliche Konsequenzen haben

Diese Fehler können vor allem bei Betriebsprüfungen schnell kritisch werden.

Wie lassen sich Fehler vermeiden?

Unternehmen sollten klare interne Regeln einführen:

  • Standardisierte Storno-Prozesse
  • Sorgfältige Archivierung aller Stornobelege
  • Buchhaltungssoftware mit Storno-Funktionen, z. B. DATEV
  • Schulungen für Mitarbeitende
  • Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Stornos (z. B. hohe Beträge)

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