Zahlungserinnerung

kurz erklärt

Zahlungserinnerung

Auch wenn die Begriffe Mahnung und Zahlungserinnerung im Alltag häufig gleichbedeutend verwendet werden, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um zwei unterschiedliche Dokumentarten. Eine Zahlungserinnerung besitzt keine rechtlichen Konsequenzen für den Kunden und dient ausschließlich als freundlicher Hinweis auf eine ausstehende Zahlung. Eine Mahnung hingegen – insbesondere wenn eine Frist gesetzt wird – kann den Verzug offiziell begründen und ist oft der erste Schritt, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

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Was ist eine Zahlungserinnerung?

Die Zahlungserinnerung ist ein formloses, unbürokratisches Schreiben, das Kunden auf eine unbezahlte Rechnung aufmerksam macht. Da das Ziel nicht darin besteht, Druck auszuüben, sondern lediglich an eine ausstehende Zahlung zu erinnern, sollte sie höflich, sachlich und kundenorientiert formuliert werden. Gerade beim ersten Schreiben empfiehlt sich ein zurückhaltender Ton, da vielfach lediglich ein Versehen oder ein interner Bearbeitungsfehler vorliegt.

In vielen Fällen kann es außerdem vorkommen, dass Kunden bereits innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt haben, die Buchung aber aufgrund unterschiedlicher Banklaufzeiten noch nicht auf dem Geschäftskonto erschienen ist. Daher ist es sinnvoll, vor Versand einer Zahlungserinnerung die Kontoauszüge sorgfältig zu prüfen.

Eine Zahlungserinnerung kann jedoch Voraussetzung dafür sein, den Schuldner überhaupt in Zahlungsverzug zu setzen. Erst wenn der Verzug eintritt und eine angemessene Frist eingehalten wurde, sind weitere Schritte wie Mahnungen, Verzugszinsen oder ein gerichtliches Mahnverfahren zulässig. Liegt die Verzögerung nicht im Verantwortungsbereich des Schuldners (z. B. technische Fehler, Bankprobleme), ist ein Verzug ausgeschlossen. Der Schuldner trägt in solchen Fällen die Beweislast.

Was muss in einer Zahlungserinnerung stehen?

Auch wenn für Zahlungserinnerungen keine gesetzliche Formpflicht besteht, sollten bestimmte Angaben unbedingt enthalten sein, um Missverständnisse zu vermeiden und einen professionellen Eindruck zu vermitteln.

Neben der klaren Überschrift „Zahlungserinnerung gehören dazu:

  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung
  • Kundennummer bzw. eindeutige Zuordnung
  • offener Rechnungsbetrag
  • ursprüngliches Fälligkeitsdatum
  • Hinweis, dass bislang kein Zahlungseingang registriert wurde
  • optional: Fristangabe für die erneute Begleichung
  • optional: Hinweis auf möglichen Eintritt des Verzugs

Es handelt sich hierbei inhaltlich um dieselben Daten, die auch auf einer Rechnung erscheinen – ergänzt um den Hinweis auf die fehlende Zahlung.

So formuliert man eine Zahlungserinnerung

Eine Zahlungserinnerung sollte immer mit einem freundlichen, verständnisvollen Ton beginnen. Erst wenn spätere Schreiben notwendig werden, kann die Formulierung deutlicher werden.
Beispiele für höfliche Formulierungen:

  • „Wir freuen uns über Ihre Bestellung vom … und möchten Sie freundlich daran erinnern, dass die zugehörige Rechnung leider noch offen ist. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag in Höhe von … .
  • „Wir haben Verständnis dafür, dass eine Rechnung im Alltag einmal übersehen werden kann. Daher möchten wir Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass die Rechnung vom … bislang noch nicht beglichen wurde.
  • „Bei der Überprüfung unserer Zahlungseingänge ist uns aufgefallen, dass der Ausgleich der Rechnung vom … noch aussteht. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen und veranlassen Sie die Überweisung des offenen Betrags.

In einer ersten Zahlungserinnerung sollten keine Drohungen, Mahngebühren oder Verzugszinsen angekündigt werden. Dies bleibt späteren Mahnstufen vorbehalten.

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