Verbindlichkeiten

kurz erklärt

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gehören zu den grundlegenden Begriffen der Buchhaltung und des Rechnungswesens. Sie beschreiben die Pflicht eines Schuldners, eine zuvor vereinbarte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Begriff leitet sich daraus ab, dass der Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung „verbindlich verpflichtet ist.

In der Praxis handelt es sich bei Verbindlichkeiten meist um Geldschulden, etwa aus unbezahlten Rechnungen. Grundsätzlich kann eine Verbindlichkeit aber auch in Form anderer Leistungsarten bestehen – beispielsweise in der Lieferung von Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung. Das Gegenstück zu einer Verbindlichkeit ist die Forderung, bei der der Gläubiger Anspruch auf die Leistung hat.

Noch Fragen zum diesem Thema?

Schreiben Sie uns gerne Ihren Fall.

Wir klären Sie auf und beantworten Ihre Frage schnellstmöglich.
Zögern Sie nicht.

Nur wer fragt, dem kann geholfen werden.

Was zeichnet eine Verbindlichkeit aus?

Eine Verbindlichkeit entsteht immer dann, wenn der Gläubiger seine Leistung bereits erbracht hat, der Schuldner die Gegenleistung jedoch noch schuldet.
Typische Situation:
Ein Käufer erhält eine Ware oder Dienstleistung und bekommt eine Rechnung. Bis zur Bezahlung besteht eine offene Verbindlichkeit.

Wichtig ist dabei:

  • Die Höhe der Verbindlichkeit steht fest.
  • Der Zeitpunkt der Rückzahlung ist bekannt.
  • Der Schuldner ist zur Zahlung verpflichtet, üblicherweise innerhalb der vereinbarten Frist.

Erfolgt die Zahlung direkt bei Lieferung, entsteht gar keine Verbindlichkeit – da die Schuld sofort beglichen wurde.

Beispiel

Unternehmer Mustermann bestellt Produktionsmaterial für 5.000 Euro. Die Ware wird geliefert, eine Rechnung wird gestellt.
Mustermann bezahlt jedoch erst zwei Wochen später.
Zwischen Lieferung und Zahlung besteht eine Verbindlichkeit von 5.000 Euro gegenüber dem Lieferanten.

Abgrenzung zu Rückstellungen

Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend:

Verbindlichkeiten

  • Höhe bekannt
  • Fälligkeit bekannt
  • Zahlungspflicht eindeutig

Rückstellungen

  • Höhe ungewiss
  • Fälligkeit ungewiss
  • Zahlung möglicherweise nur wahrscheinlich

Beispiel für Rückstellungen:
Ein bevorstehendes Gerichtsverfahren, dessen Ausgang noch offen ist. Es ist unklar, ob eine Zahlung fällig wird oder wie hoch sie ausfallen könnte. Deshalb handelt es sich nicht um eine Verbindlichkeit, sondern um eine Rückstellung.

Verbindlichkeiten in der Bilanz

In der Bilanz erscheinen Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Sie werden nicht einzeln, sondern in Form von Sammelposten dargestellt. Durch ihre klare Definition und die bekannte Fälligkeit gehören sie zu den am einfachsten erfassbaren Bilanzpositionen.

In der Buchhaltung werden sie häufig als „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bezeichnet. Je nach Art der Schuld werden sie in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
    (z. B. Bankdarlehen)
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Anleihen
    (herausgegebene Schuldverschreibungen)
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten aus Wechselgeschäften
  • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen im Beteiligungsverhältnis
  • Sonstige Verbindlichkeiten
    z. B. Steuerschulden, Sozialabgaben oder offene Gebühren

Durch diese Struktur lässt sich sowohl für interne Auswertungen als auch für externe Stellen wie Banken oder Behörden schnell erkennen, welche Verpflichtungen ein Unternehmen zu erfüllen hat.

Sie möchten wissen wo genau Sie mit Ihrem Unternehmen stehen?  Ein Blick von außen hilft oft, um strategische Entscheidungen wo und wie optimiert werden sollte. Wir helfen Ihnen bei der Analyse und erarbeiten mit Ihnen Strategien für mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Sprechen Sie mich an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Weitere Themen und Fachbegriffe zum Thema Buchhaltung finden Sie in unserem Glossar unter der Glossar-Übersicht.

Zur Glossar Übersicht