Kontierung von Belegen
kurz erklärt
Die Kontierung von Belegen ist eine der zentralen Aufgaben in der Buchhaltung. Sie bildet die Grundlage für eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Finanzbuchführung.
Nur durch eine korrekte Kontierung können alle Geschäftsvorfälle eindeutig erfasst, zugeordnet und dokumentiert werden – eine Voraussetzung, um Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) zuverlässig zu erstellen und gegenüber dem Finanzamt oder anderen Prüfinstanzen zu belegen.
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Unter der Kontierung versteht man die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls zu den passenden Konten im betrieblichen Kontenplan.
Jeder Beleg – ob Rechnung, Quittung, Kassenbon oder Gutschrift – erhält dabei einen Buchungssatz, der angibt, auf welches Soll- und Haben-Konto der betreffende Betrag gebucht wird.
Die Kontierung erfolgt immer auf Basis eines Belegs und orientiert sich am individuellen Kontenrahmen des Unternehmens, etwa SKR 03 oder SKR 04.
Sie sorgt somit dafür, dass die Buchführung nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich aussagekräftig ist.
Vor der eigentlichen Kontierung steht die sogenannte Vorkontierung.
In diesem Schritt werden die Belege vorbereitet und strukturiert, um die spätere Arbeit zu erleichtern. Dazu gehört:
Gerade wenn externe Steuerberater oder Buchhaltungsdienstleister eingebunden sind, hilft die Vorkontierung, Zeit zu sparen und Missverständnisse zu vermeiden. Sie ist somit ein wichtiger Zwischenschritt für eine saubere Buchführung.
Die Kontierung erfolgt stets anhand des unternehmensspezifischen Kontenplans.
Dieser legt fest, welche Konten für bestimmte Geschäftsvorfälle zu verwenden sind.
Typische Kontenarten sind:
Eine konsequent richtige Kontierung ist entscheidend für exakte Auswertungen, Controlling und Jahresabschlüsse.
Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert die Kontierung erheblich.
Digitale Systeme bieten Funktionen zur Automatisierung, schlagen passende Konten vor und prüfen die Plausibilität der Buchung.
Künstliche Intelligenz kann inzwischen selbständig Belege erkennen, Beträge auslesen und automatisch zuordnen. Dadurch sinkt das Risiko menschlicher Fehler und die Buchhaltung wird deutlich effizienter.
Programme wie DATEV, Lexware oder SevDesk ermöglichen zudem eine rechtssichere digitale Archivierung – ein wichtiger Vorteil für Unternehmen, die papierlos arbeiten möchten.
Die Kontierung von Belegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) sowie nach § 257 HGB müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Fehlende oder fehlerhaft kontierte Belege können im Rahmen von Betriebsprüfungen zu Beanstandungen führen und unter Umständen steuerliche Nachteile nach sich ziehen.
Eine saubere Kontierung ist also nicht nur formale Pflicht, sondern schützt auch vor rechtlichen Konsequenzen.
Zu den häufigsten Fehlern bei der Kontierung zählen:
Tipp:
Nutzen Sie eine Checkliste für die Kontierung und schulen Sie regelmäßig die Mitarbeitenden in der Buchhaltung.
Eine strukturierte Vorgehensweise spart Zeit, minimiert Fehler und sorgt für verlässliche Zahlen im Unternehmen.
Ein Unternehmen erhält eine Rechnung über 119 Euro für Büromaterial.
Der entsprechende Buchungssatz lautet:
4930 (Bürobedarf) an 1200 (Bank).
Das Konto „Bürobedarf“ wird im Soll, das Bankkonto im Haben angesprochen.
Die Buchung erfolgt auf Basis des Belegs, der anschließend ordnungsgemäß archiviert wird.
Die Kontierung von Belegen ist das Herzstück der ordnungsgemäßen Buchführung.
Sie stellt sicher, dass alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst und eindeutig den richtigen Konten zugeordnet werden.
Eine konsequente Kontierung schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit – und ist damit unverzichtbar für eine moderne, digitale und steuerkonforme Unternehmensführung.
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