Einnahmenüberschussrechnung
kurz erklärt
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung und richtet sich insbesondere an Freiberufler, Selbstständige und kleinere Gewerbetreibende.
Sie stellt eine Alternative zur doppelten Buchführung dar und ermittelt den Gewinn eines Unternehmens anhand der tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben.
Im Gegensatz zur Bilanzierung ist die EÜR weniger komplex, leichter umzusetzen und erfordert keinen vollständigen Jahresabschluss. Dennoch müssen alle Geschäftsvorgänge vollständig, korrekt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
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Die EÜR dient dazu, den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln, der anschließend mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird.
Hierzu gibt es die amtliche Anlage EÜR, die jährlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.
Seit einigen Jahren ist die elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal verpflichtend.
Mit dieser Software können Unternehmer ihre Daten sicher und komfortabel online an das Finanzamt übermitteln.
Papierformulare sind nur in Ausnahmefällen (Härtefallregelung) zugelassen.
Der Gewinn ergibt sich aus dem Unterschied zwischen den tatsächlich erzielten Einnahmen und den im selben Jahr geleisteten Ausgaben.
Diese einfache Methode kommt ohne komplizierte Buchführungsregeln aus – maßgeblich ist allein, wann das Geld tatsächlich geflossen ist.
Die rechtliche Grundlage der Einnahmenüberschussrechnung findet sich in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Daher wird sie auch „Vier-Drei-Rechnung“ genannt.
Sie darf von Unternehmern angewendet werden, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
Wer darüber liegt, ist verpflichtet, zur doppelten Buchführung überzugehen und eine Bilanz zu erstellen.
Freiberufler – etwa Ärzte, Anwälte oder Steuerberater – dürfen die EÜR dagegen unabhängig von diesen Grenzen nutzen, solange sie nicht freiwillig bilanzieren.
Das Herzstück der EÜR ist das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Es besagt, dass Einnahmen und Ausgaben dem Kalenderjahr zugerechnet werden, in dem sie tatsächlich gezahlt oder erhalten wurden.
Das bedeutet:
Dieses Prinzip sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, vereinfacht aber auch die Gewinnermittlung, da keine Abgrenzungen oder Rückstellungen notwendig sind.
In der Einnahmenüberschussrechnung werden sämtliche Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt.
Typische Posten sind:
Betriebseinnahmen:
Betriebsausgaben:
Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung zeigt, ob im Wirtschaftsjahr ein Überschuss oder ein Verlust erzielt wurde.
Auch wenn die EÜR keine doppelte Buchführung erfordert, gelten dennoch strenge Aufzeichnungspflichten.
Jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg nachweisbar sein.
Wichtige Grundsätze:
Bei einer Steuerprüfung muss das Finanzamt jederzeit in der Lage sein, alle Buchungen und Belege nachzuvollziehen.
Abschreibungen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Auch im Rahmen der EÜR dürfen Abschreibungen vorgenommen werden.
Dabei werden größere Anschaffungen, deren Nutzungsdauer mehrere Jahre beträgt (z. B. Computer, Maschinen, Fahrzeuge), jährlich anteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis zu 952 Euro brutto (Stand 2025) können sofort oder gesammelt abgeschrieben werden.
Wichtig ist, dass auch diese Posten ordnungsgemäß dokumentiert und zugeordnet werden.
Zur Abgabe einer EÜR verpflichtet sind Unternehmer, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und deren Umsätze und Gewinne innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.
Das betrifft insbesondere:
Gewerbetreibende, die die genannten Schwellen überschreiten, sowie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) müssen eine Bilanz erstellen.
Die Einnahmenüberschussrechnung bietet gegenüber der Bilanzierung einige Vorteile:
Für viele kleine Unternehmen und Freiberufler ist die EÜR daher die effizienteste Form der Gewinnermittlung.
Besonderheiten und Sonderfälle
Es gibt einige Sonderregelungen, die bei der Erstellung einer EÜR zu beachten sind:
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine einfache und rechtssichere Methode, um den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln.
Sie richtet sich vor allem an kleinere Betriebe und Freiberufler, die keine Bilanzpflicht haben.
Durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip und die übersichtliche Struktur ermöglicht die EÜR eine klare Darstellung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens.
Wer seine Belege ordentlich führt und die gesetzlichen Vorgaben beachtet, kann den Jahresabschluss unkompliziert erstellen – und behält gleichzeitig den Überblick über die eigene Finanzlage.
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