Anlagevermögen
kurz erklärt
Büroausstattung, Technik, Gewerberäume oder langfristige Geldanlagen gehören als Anlagevermögen in Ihr Unternehmen. Es ist so selbstverständlich, dass Sie diesen Dingen vielleicht keine große Beachtung mehr schenken. Doch der Wert Ihres aktuellen Anlagevermögens ist ein wichtiger Aspekt Ihrer Bilanz. Er lässt sich nur durch eine präzise Buchführung ermitteln.
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Per Definition handelt es sich beim Anlagevermögen um sämtliche Vermögenswerte und -gegenstände, die dem andauernden Gebrauch in einem Betrieb dienen. Darüber hinaus müssen sie mindestens ein Jahr in Gebrauch sein. Das Anlagevermögen muss in Ihrer Buchhaltung auf der Aktivseite ausgewiesen sein. Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, ist ein Buchhaltungsservice eine unersetzliche Hilfe den Überblick über Ihre Anlagevermögen zu behalten.
Unter den Begriff des Anlagevermögens fällt grundsätzlich alles, was langfristig an das Unternehmen gebunden ist. Aufgrund seiner Funktion trägt dieses zu dessen Auf-, Ausbau oder Erhalt bei. Es wird in drei Kategorien unterteilt:
Nach der Aufteilung Ihres Anlagevermögens folgt die Kategorisierung in das abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagevermögen:
Sachanlagen wie Maschinen und Kraftfahrzeuge, aber auch sonstige Ausstattungsgegenstände Ihres Betriebes verlieren mit der Zeit an ihrem ursprünglichen Geldwert. Sie gelten daher als abnutzbares Anlagevermögen und sind in der Buchhaltung durch planmäßige Abschreibungen nivelliert.
Demgegenüber handelt es sich beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen um Unternehmensanlagen, die aufgrund zeitlicher Komponenten keinen finanziellen Einbußen unterworfen sind. So beispielsweise Grundstücke oder Wertpapiere. Für diese dürfen ausschließlich bei unerwarteten Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden.
Die Dokumentation Ihrer Anlagengüter erfordert hohe Fachkompetenz. Zur Verbuchung Ihrer Wertgegenstände müssen Sie verschiedene Bedingungen beachten – wie eine Aktivierungspflicht, ein Aktivierungsverbot oder Aktivierungswahlrecht. Zudem gilt es, Ihr Anlage- mit dem Umlaufvermögen zum Gesamtvermögen zu addieren und jederzeit transparent aufzulisten. Nur so entsprechen Sie den gesetzlichen Anforderungen und erhalten jederzeit den richtigen und wichtigen Überblick über Ihr gesamtes Betriebseigentum. So komplex die Handhabung und das Thema um die Anlagenbuchhaltung auch ist, sie ist einerseits Basis des Betriebsvermögens und gleichzeitig ein wichtiges Tool um sinnvoll Gewinne und Steuern zu steuern.
Wenn Sie Fragen zum Thema Anlagevermögen haben, oder wissen möchten, was in Ihrem konkreten Fall die beste Variante ist, sprechen Sie mich an. Wir helfen Ihnen gerne.
Weitere Themen und Fachbegriffe zum Thema Buchhaltung finden Sie in unserem Glossar unter der Glossar-Übersicht.