Aktiengesellschaft (AG)
kurz erklärt
Eine Aktiengesellschaft (AG) zählt zu den Kapitalgesellschaften, deren Grundkapital in Aktien eingeteilt ist. Die Aktionäre besitzen Anteile an der AG entsprechend ihrer Anzahl an Aktien. Die Haftung der Aktionäre ist in der Regel auf ihre Einlage beschränkt. AGs werden von einem Vorstand geleitet und unterliegen bestimmten gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Gründung, Organisation und Publikation von Unternehmensdaten. Diese Gesellschafsform findet man somit vor allem bei börsenorientierten Unternehmen.
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Die Aktiengesellschaft (AG), mit Rechtsform Kapitalgesellschaft, unterliegt als juristische Person bzw. eigenständige Rechtspersönlichkeit bestimmten Rechten und Pflichten. Jene Persönlichkeit stellt das wichtigste Merkmal einer AG dar. Die Rechtsgrundlage der AG ist das Aktiengesetz (AktG). Für die Gründung ist mindestens eine natürliche oder juristische Person nötig. Die Rechte sowohl als auch die Pflichten sind unabhängig von den Gesellschaftern (Aktionären). Die Haftung der AG ist nach der Eintragung in das Handelsregister gegenüber ihren Gläubigern lediglich auf das eingesetzten Gesellschaftsvermögen begrenzt. Wogegen die Aktionäre nur den Wertverlusts ihrer Anteile als eigenes Risiko tragen.
Bei der kleinen AG handelt es sich um eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft mit einer geringen Anzahl an Aktionären. Dadurch ist es sogar möglich als alleiniger Aktionär im Rahmen einer Ein-Mann-Gründung ein Unternehmen aufzubauen.
Obwohl der Gründungsprozess einer AG komplex ist und mit hohen Gründungskosten verbunden, hat die AG folgende Vorteile:
Die Geschäftsführung ist der so genannte Vorstand. Dieser handelt eigenverantwortlich und weder Aufsichtsrat noch Aktionär:innen können ihm Weisungen erteilen. Durch das Aktionegesetz ist der Vorstand jedoch zu einer gewissenhaften Geschäftsleitung verpflichtet, die zum Wohle der Gesellschaft und seiner Aktionäre handelt. Die Versammlung aller Aktionäre bezeichnet man als Hauptversammlung.
Ein zusätzlicher Vorteil, der Vertrauen schafft, ist die Gewaltenteilung bei AGs. Diese entsteht durch den Aufsichtsrat, der den Vorstand überwacht und den Beschlussfassungen der Hauptversammlung.
Zu den Nachteilen gehören etwa:
Die AG ist die am stärksten gesetzlich regulierte Kapitalgesellschaft in Deutschland. Gründung und Führung der AG unterliegen den strengen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) mit seinen über 400 Paragrafen.
Falsche Angaben oder Pflichtverletzungen – beispielsweise die Verletzung der Berichtspflicht, der Geheimhaltungspflicht oder Verletzungen der Pflichten bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Vorstand oder Aufsichtsrat – können mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Bußgeldern geahndet werden.
Eine AG hat gegenüber einer GmbH den Vorteil eines höheren Ansehens, freierer Geschäftsführung für Vorstände und leichterer Übertragbarkeit von Aktien, was die Kapitalaufnahme erleichtert. So gibt eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, Aktien aus, um Eigenkapital aufzunehmen und damit Investitionen zu finanzieren.
Auch hinsichtlich der Aktiva und Passiva gibt es einige Unterschiede: Bei einer Aktiengesellschaft bezeichnet man das eingebrachte Vermögen als Aktienkapital. Im Vergleich zu den Eigenkapitalkontos von Einzelunternehmen.
Stattdessen gibt es bei einer AG mehrere Eigenkapitalkonten, die über verschiedene Kennzahlen Auskunft geben, so z.B.
Die Ausschüttung der Dividenden wird im Rahmen der Generalversammlung bestimmt. Meist ist diese Versammlung im ersten oder zweiten Quartal terminiert. Dort wird ein Gewinnverteilungsplan erstellt, der auch die Bilanz berücksichtigt. Vom Bilanzgewinn werden zunächst die Reserven abgezogen. Anschließend schüttet die AG den übrigen Betrag in Form von Dividenden prozentual aus. In der Buchhaltung kommen dabei Kreditor– und Debitor-Konten zum Einsatz.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetz ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro erforderlich – meist ist es jedoch wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird in einzelne Anteile, Aktien, aufgeteilt, die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen, d. h., urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert- oder Stückaktien ausgegeben werden.
Bei Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft ist wichtig, dass der Nennwert einer einzelnen Aktie mindestens einen Euro beträgt. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn es sich um eine so genannte Stückaktie handelt: Solche Aktien müssen keinen Nennbetrag aufweisen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Aktiengesellschaft haben, oder wissen möchten, welche Geschäftsform (Rechtsform) die beste Variante für Sie ist, sprechen Sie mich an. Wir helfen Ihnen gerne.
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