Abschreibung

kurz erklärt

Abschreibung

Grundsätzlich sind Abschreibungen für alle Gegenstände des Anlagevermögens oder Umlaufvermögens erforderlich.

Gegenstände – im Geschäftsrahmen als Betriebsmittel bezeichnet – nutzen sich im Laufe der Zeit ab und verlieren an Wert. Diese Wertminderung wird in der Buchhaltung als Abschreibung deklariert. Dadurch haben Unternehmen die Chance Werte über einen längeren Zeitraum als Ausgabe geltend zu machen, was sich vorteilhaft bei der Steuer auswirken kann.

Noch Fragen zum diesem Thema?

Schreiben Sie uns gerne Ihren Fall.

Wir klären Sie auf und beantworten Ihre Frage schnellstmöglich.
Zögern Sie nicht.

Nur wer fragt, dem kann geholfen werden.

Gründe für Abschreibung von Gegenständen

Mit der Verwendung von Wirtschaftsgütern (Betriebsmittel) kommt es zwangsläufig zu einem Verschleiß, wodurch sich automatisch der Wert der Gegenstände verringert. Dieser Verlauf sollte in der Buchhaltung korrekt angegeben werden.

Was bringt die Abschreibung für Vorteile?

Die Abschreibung spielt für Unternehmen eine wichtige Rolle. Abschreibungswerte können von den erzielten Umsätzen abgezogen werden. Dies führt zur Senkung der Gewinne und folglich zu einer niedrigeren Steuerlast.

Daher nutzen Unternehmen gerne die Möglichkeit der Abschreibung, obwohl sie einen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Jedes Jahr lässt sich ein Teil der Vermögenswerte abschreiben, bis sein Wert letztendlich bei null angekommen ist.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Dauer einer Abschreibung von verschieden Faktoren abhängt, wie z.B. der Höhe des Beschaffungswertes.

Es gibt verschiedene Gründe für die Wertminderung von Wirtschaftsgütern geben:

  • Normaler Verbrauch/Abnutzung durch Gebrauch
  • Zeitlich bedingter Verschleiß
  • Wetter oder andere, äußere Einflüsse
  • Gegenstand ist technisch veraltet (technischer Fortschritt)
  • Ablauf von Rechten oder Lizenzen

Welche Gegenstände sind abschreibungspflichtig?

Paragraf 253, Absatz 2-4 des Handelsgesetzbuches schreibt vor, dass alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens abzuschreiben sind.
Dazu gehören:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Werkzeuge
  • Maschinen
  • Fuhrpark oder Geschäftswagen
  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Lizenzen
  • Patente
  • Konzessionen
  • Forderungen

Wie geht man bei der Abschreibung vor?

Für die Abschreibung sind die exakten Anschaffungskosten detailliert zu ermitteln:

  • Nettopreis (Listenpreis ohne Mehrwertsteuer)
  • Preiserhöhungen (zum Beispiel durch Sonderausstattung oder Extra-Zubehör)
  • Preisminderungen (Rabatte, Skonti)
  • und den Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Kosten für Einrichtung)

Welche Möglichkeiten der Abschreibung gibt es?

Es stehen mehrere Möglichkeiten bzw. Methoden der Abschreibung zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in der Art, in der sie den abzuschreibenden Betrag über mehrere Jahre verteilen. Die wichtigsten Optionen finden Sie hier:

  • Degressive Abschreibung: Hier wird jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz abgeschrieben. Die degressive Abschreibung ist zu Beginn vorteilhaft (große, initiale Abschreibung), erreicht jedoch nie null. Es ist somit plausibel, von der degressiven Abschreibung in die lineare zu wechseln.
  • Lineare Abschreibung: Die Abschreibung eines Gegenstands erfolgt jedes Jahr mit dem gleichen Wert. Dieser errechnet sich aus den Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (in Jahren).
  • Kalkulatorische Abschreibung: Sie dient der internen Erfassung innerhalb eines Unternehmens und hat keinen Einfluss auf Bilanz, Steuer, Rechnungswesen Die kalkulatorische Abschreibung muss keinen Vorgaben des HGB folgen.
  • Leistungsabschreibung: Hier hängt die abzuschreibende Summe von der tatsächlichen Nutzung (zum Beispiel gemessen in Betriebsstunden) ab.

Wenn Sie Fragen zum Thema Abschreibung haben, oder wissen möchten, was in Ihrem konkreten Fall die beste Variante ist, sprechen Sie mich an. Wir helfen Ihnen gerne.

Weitere Themen und Fachbegriffe zum Thema Buchhaltung finden Sie in unserem Glossar unter der Glossar-Übersicht.

Zur Glossar Übersicht