Bewirtungsbelege

kurz erklärt

Bewirtungsbelege

Bewirtungsbelege spielen im Unternehmensalltag eine wichtige Rolle, sobald Geschäftsessen oder sonstige Bewirtungen mit beruflichem Anlass stattfinden. Damit die dabei entstehenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, müssen Bewirtungsbelege korrekt ausgestellt, vollständig dokumentiert und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Fehlerhafte oder unvollständige Belege führen häufig dazu, dass das Finanzamt die Bewirtungskosten nicht anerkennt. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Anforderungen ein Bewirtungsbeleg erfüllen muss und wie Bewirtungskosten richtig verbucht werden.

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Was sind Bewirtungsbelege?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein spezieller Nachweis für Bewirtungskosten, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen alle Ausgaben, die für Speisen, Getränke und gegebenenfalls weitere Serviceleistungen bei einem geschäftlichen Treffen entstehen – etwa im Restaurant, Café oder Hotel.

Bewirtungsbelege dienen gegenüber dem Finanzamt als zwingende Voraussetzung, um Bewirtungskosten steuerlich abzusetzen. Ohne einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg kann keine steuerliche Anerkennung erfolgen.

Wann gelten Bewirtungskosten als geschäftlich?

Bewirtungskosten sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie überwiegend betrieblich veranlasst sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Geschäftsessen mit Kundinnen und Kunden
  • Treffen mit Geschäftspartnern
  • Bewirtungen im Rahmen von Verhandlungen
  • Arbeitsessen mit externen Beraterinnen und Beratern
  • Besprechungen, die der Anbahnung oder Pflege geschäftlicher Beziehungen dienen

Nicht abzugsfähig sind privat motivierte Bewirtungen oder reine Mitarbeiterfeiern (diese zählen zu den Aufmerksamkeiten bzw. Betriebsausgaben, folgen aber anderen Regeln).

Welche Angaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten?

Damit das Finanzamt Bewirtungskosten anerkennt, muss der Bewirtungsbeleg vollständig sein. Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg umfasst:

1. Grundangaben des Restaurants

  • Name und vollständige Anschrift des Lokals
  • Datum der Bewirtung
  • Uhrzeit (falls auf dem Beleg vorhanden)

2. Detaillierte Leistungsbeschreibung

  • Einzelauflistung der Speisen und Getränke
  • Keine pauschalen Angaben wie „Speisen und Getränke 50 €“
  • Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer
  • Angabe des Steuersatzes (7 % / 19 %)

3. Angaben des bewirtenden Unternehmens

  • Anlass der Bewirtung (z. B. „Projektbesprechung, „Vertragsverhandlung)
  • Namen aller bewirteten Personen
  • Eigenhändige Unterschrift des Unternehmers bzw. der bewirtenden Person

4. Trinkgeld

Trinkgelder können ebenfalls abgesetzt werden, müssen jedoch:

  • vom Servicepersonal quittiert
  • und separat ausgewiesen
    sein.

Wie viel der Bewirtungskosten sind steuerlich absetzbar?

Bewirtungskosten werden steuerlich unterschiedlich behandelt:

Art der Bewirtung

Steuerlich absetzbar

Geschäftliche Bewirtung (Kunden, Partner etc.)

70 % der Bewirtungskosten (inkl. Getränke) als Betriebsausgabe

Bewirtung eigener Mitarbeitenden

100 % als Betriebsausgabe

Umsatzsteuer

100 % als Vorsteuer abziehbar, wenn der Beleg vollständig ist

Achtung:
Nicht abzugsfähig sind private Bewirtungen, Familienfeiern oder Abendessen ohne geschäftlichen Anlass.

Wie verbucht man Bewirtungsbelege?

Bewirtungsbelege werden in der Buchhaltung wie folgt erfasst:

  • 70% der Kosten Betriebsausgaben Konto „Bewirtungskosten
  • 30% der Kosten nicht abziehbare Betriebsausgaben
  • Vorsteuer vollständig abziehbar (bei ordnungsgemäßem Beleg)

Beispiel:

Rechnung 119 € (100 € netto + 19 € USt)
70 € als abzugsfähige Bewirtungskosten
30 € nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
19 € Vorsteuer voll abziehbar

Typische Fehler bei Bewirtungsbelegen

Viele Bewirtungsbelege werden vom Finanzamt abgelehnt, weil wichtige Angaben fehlen. Häufige Fehler sind:

  • fehlende Angabe der bewirteten Personen
  • kein dokumentierter Anlass
  • ungenaue oder pauschale Rechnung („Essen und Getränke)
  • fehlende Unterschrift des Bewirtenden
  • unleserliche oder verblasste Kassenzettel (Thermopapier)

Besonders bei Thermobelegen empfiehlt sich die sofortige Digitalisierung, da diese Belege schnell verblassen.

Bewirtungsbelege sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Buchhaltung. Nur vollständig ausgefüllte und korrekt dokumentierte Belege ermöglichen den steuerlichen Abzug von Bewirtungskosten. Wer sorgfältig arbeitet, vermeidet Nachfragen des Finanzamts, reduziert Risiken bei Betriebsprüfungen und sichert den vollen Vorsteuerabzug.

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