Zahlungserinnerung
kurz erklärt
Auch wenn die Begriffe Mahnung und Zahlungserinnerung im Alltag häufig gleichbedeutend verwendet werden, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um zwei unterschiedliche Dokumentarten. Eine Zahlungserinnerung besitzt keine rechtlichen Konsequenzen für den Kunden und dient ausschließlich als freundlicher Hinweis auf eine ausstehende Zahlung. Eine Mahnung hingegen – insbesondere wenn eine Frist gesetzt wird – kann den Verzug offiziell begründen und ist oft der erste Schritt, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.
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Die Zahlungserinnerung ist ein formloses, unbürokratisches Schreiben, das Kunden auf eine unbezahlte Rechnung aufmerksam macht. Da das Ziel nicht darin besteht, Druck auszuüben, sondern lediglich an eine ausstehende Zahlung zu erinnern, sollte sie höflich, sachlich und kundenorientiert formuliert werden. Gerade beim ersten Schreiben empfiehlt sich ein zurückhaltender Ton, da vielfach lediglich ein Versehen oder ein interner Bearbeitungsfehler vorliegt.
In vielen Fällen kann es außerdem vorkommen, dass Kunden bereits innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt haben, die Buchung aber aufgrund unterschiedlicher Banklaufzeiten noch nicht auf dem Geschäftskonto erschienen ist. Daher ist es sinnvoll, vor Versand einer Zahlungserinnerung die Kontoauszüge sorgfältig zu prüfen.
Eine Zahlungserinnerung kann jedoch Voraussetzung dafür sein, den Schuldner überhaupt in Zahlungsverzug zu setzen. Erst wenn der Verzug eintritt und eine angemessene Frist eingehalten wurde, sind weitere Schritte wie Mahnungen, Verzugszinsen oder ein gerichtliches Mahnverfahren zulässig. Liegt die Verzögerung nicht im Verantwortungsbereich des Schuldners (z. B. technische Fehler, Bankprobleme), ist ein Verzug ausgeschlossen. Der Schuldner trägt in solchen Fällen die Beweislast.
Auch wenn für Zahlungserinnerungen keine gesetzliche Formpflicht besteht, sollten bestimmte Angaben unbedingt enthalten sein, um Missverständnisse zu vermeiden und einen professionellen Eindruck zu vermitteln.
Neben der klaren Überschrift „Zahlungserinnerung“ gehören dazu:
Es handelt sich hierbei inhaltlich um dieselben Daten, die auch auf einer Rechnung erscheinen – ergänzt um den Hinweis auf die fehlende Zahlung.
Eine Zahlungserinnerung sollte immer mit einem freundlichen, verständnisvollen Ton beginnen. Erst wenn spätere Schreiben notwendig werden, kann die Formulierung deutlicher werden.
Beispiele für höfliche Formulierungen:
In einer ersten Zahlungserinnerung sollten keine Drohungen, Mahngebühren oder Verzugszinsen angekündigt werden. Dies bleibt späteren Mahnstufen vorbehalten.
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