Verbindlichkeiten
kurz erklärt
Verbindlichkeiten gehören zu den grundlegenden Begriffen der Buchhaltung und des Rechnungswesens. Sie beschreiben die Pflicht eines Schuldners, eine zuvor vereinbarte Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Begriff leitet sich daraus ab, dass der Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung „verbindlich“ verpflichtet ist.
In der Praxis handelt es sich bei Verbindlichkeiten meist um Geldschulden, etwa aus unbezahlten Rechnungen. Grundsätzlich kann eine Verbindlichkeit aber auch in Form anderer Leistungsarten bestehen – beispielsweise in der Lieferung von Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung. Das Gegenstück zu einer Verbindlichkeit ist die Forderung, bei der der Gläubiger Anspruch auf die Leistung hat.
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Eine Verbindlichkeit entsteht immer dann, wenn der Gläubiger seine Leistung bereits erbracht hat, der Schuldner die Gegenleistung jedoch noch schuldet.
Typische Situation:
Ein Käufer erhält eine Ware oder Dienstleistung und bekommt eine Rechnung. Bis zur Bezahlung besteht eine offene Verbindlichkeit.
Wichtig ist dabei:
Erfolgt die Zahlung direkt bei Lieferung, entsteht gar keine Verbindlichkeit – da die Schuld sofort beglichen wurde.
Beispiel
Unternehmer Mustermann bestellt Produktionsmaterial für 5.000 Euro. Die Ware wird geliefert, eine Rechnung wird gestellt.
Mustermann bezahlt jedoch erst zwei Wochen später.
Zwischen Lieferung und Zahlung besteht eine Verbindlichkeit von 5.000 Euro gegenüber dem Lieferanten.
Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend:
Verbindlichkeiten
Rückstellungen
Beispiel für Rückstellungen:
Ein bevorstehendes Gerichtsverfahren, dessen Ausgang noch offen ist. Es ist unklar, ob eine Zahlung fällig wird oder wie hoch sie ausfallen könnte. Deshalb handelt es sich nicht um eine Verbindlichkeit, sondern um eine Rückstellung.
In der Bilanz erscheinen Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Sie werden nicht einzeln, sondern in Form von Sammelposten dargestellt. Durch ihre klare Definition und die bekannte Fälligkeit gehören sie zu den am einfachsten erfassbaren Bilanzpositionen.
In der Buchhaltung werden sie häufig als „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet. Je nach Art der Schuld werden sie in verschiedene Kategorien unterteilt:
Durch diese Struktur lässt sich sowohl für interne Auswertungen als auch für externe Stellen wie Banken oder Behörden schnell erkennen, welche Verpflichtungen ein Unternehmen zu erfüllen hat.
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