Reisekosten 2024

kurz erklärt

Reisekosten 2024 berechnen/abrechnen: Das ist zu beachten!

Dienstreisen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag – in anderen kommen sie nur selten vor. Unabhängig davon müssen alle anfallenden Kosten korrekt dokumentiert und abgerechnet werden. Die Reisekostenabrechnung 2024 folgt dabei klaren steuerlichen Vorgaben. Wer diese kennt, vermeidet Fehler, spart Zeit und stellt sicher, dass alle erstattungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden.

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Was sind Reisekosten?

Reisekosten umfassen alle Aufwendungen, die im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Fahrtkosten (z. B. Auto, Bahn, Flugzeug, Taxi)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand in Form gesetzlich festgelegter Pauschalen
  • Reisenebenkosten, z. B. Parkgebühren, Gepäckkosten, Maut, berufliche Telefonate

Reisekosten können entweder vom Arbeitgeber vorab übernommen oder im Nachhinein erstattet werden. Wichtig ist, dass die Reise ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken dient – nur dann handelt es sich steuerlich um eine Dienstreise.

Wann braucht man eine Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung ist immer notwendig, wenn:

  • ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte arbeitet,
  • Reisekosten privat ausgelegt und anschließend erstattet werden sollen,
  • ein Unternehmen gegenüber dem Finanzamt den Verpflegungsmehraufwand oder andere Pauschalen geltend macht.

Wichtig:
Nicht jede berufliche Bewegung außerhalb des Büros ist eine Dienstreise. Kurze Außentermine oder Tätigkeiten am üblichen Arbeitsplatz gelten nicht als Reise.
Deshalb ist eine klare Abgrenzung entscheidend, um Fehler und spätere Korrekturen zu vermeiden.

Was muss in einer Reisekostenabrechnung stehen?

Eine vollständige und prüfsichere Reisekostenabrechnung enthält:

  • Daten der reisenden Person
  • Reiseziel und Zeitraum
  • Anlass bzw. Reisezweck
  • Art der Tätigkeit während der Reise
  • Auflistung aller entstandenen Kosten
  • Belege, Quittungen und Nachweise

Vor allem Belege sind wichtig, da das Finanzamt nur vollständig dokumentierte Kosten anerkennt. Ohne Nachweis droht der Verlust des Vorsteuerabzugs.

Welche Reisekosten sind 2024 erstattungsfähig?

Im Jahr 2024 gelten folgende Kosten als erstattungsfähig – entweder pauschal oder in tatsächlicher Höhe:

1. Fahrtkosten

Erstattet werden können:

  • tatsächliche Kosten (z. B. Bahn- oder Flugtickets)
  • Kilometerpauschale bei Nutzung des privaten PKW
  • Dienstwagenkosten inklusive Tankbelege, wenn zutreffend

2. Übernachtungskosten

Hier gibt es zwei Varianten:

  • Erstattung nach Hotelrechnung (inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer)
  • Nutzung der Übernachtungspauschale, wenn keine Rechnung vorliegt

3. Verpflegungsmehraufwand

Dieser wird pauschal erstattet – abhängig von:

  • Dauer der Abwesenheit
  • Inlands- oder Auslandsreise
  • geltenden Pauschalen des aktuellen Steuerjahres

Für 2024 gelten z. B. im Inland:

  • 28 € Pauschale bei 24 Stunden Abwesenheit
  • 14 € bei An- und Abreisetagen sowie Abwesenheit über 8 Stunden

4. Reisenebenkosten

Dazu gehören unter anderem:

  • Parkgebühren
  • Gepäck- und Beförderungskosten
  • berufliche Telefon- und Internetkosten
  • Maut, Vignetten
  • Visum oder Auslandsgebühren

Alle Nebenkosten müssen ebenfalls belegt und eindeutig der Dienstreise zugeordnet werden.

Worauf muss man 2024 besonders achten?

Für eine korrekte und steuerkonforme Reisekostenabrechnung gelten 2024 folgende Grundsätze:

  • lückenlose Dokumentation aller Kosten
  • frische, lesbare Belege
  • klare Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben
  • Einhaltung der gesetzlichen Pauschalen und Richtlinien
  • zeitnahe Erstellung der Abrechnung

Nur so ist gewährleistet, dass Arbeitnehmer ihren vollen Anspruch erhalten und Arbeitgeber die Kosten steuerlich geltend machen können.

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