Privatentnahme
kurz erklärt
Eine Privatentnahme bezeichnet die Entnahme von Geld, Waren oder anderen betrieblichen Ressourcen durch den Unternehmer für private Zwecke. Sie spielt vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine zentrale Rolle, da hier – anders als bei Kapitalgesellschaften – keine vollständige Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen besteht.
Privatentnahmen beeinflussen nicht den Gewinn, verringern jedoch das Eigenkapital des Unternehmens.
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Eine Privatentnahme liegt immer dann vor, wenn der Unternehmer betriebszugehörige Werte für sich persönlich verwendet. Dazu gehören:
Entscheidend ist, dass die Entnahme nicht betrieblich veranlasst ist und somit dem privaten Lebensbereich zugeordnet wird.
Privatentnahmen treten in unterschiedlichen Varianten auf. Die wichtigsten vier Formen sind:
1. Barentnahmen
Der Unternehmer entnimmt Bargeld aus der Kasse oder vom Geschäftskonto, um private Ausgaben zu decken.
→ Die häufigste Form der Privatentnahme.
2. Sachentnahmen
Übertragung von Waren, Vorräten oder Gegenständen aus dem Unternehmen in den Privatbereich. Beispiele:
Diese Entnahmen müssen mit dem üblichen Marktwert bewertet werden.
3. Leistungsentnahmen
Der Unternehmer nutzt betriebliche Dienstleistungen privat, z. B.:
4. Nutzungsentnahmen
Private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter, z. B.:
Hier müssen häufig Nutzungswerte oder Pauschalen angesetzt werden, insbesondere beim Firmenwagen (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch).
Damit die Buchhaltung korrekt bleibt, werden Privatentnahmen immer über das Privatkonto gebucht.
Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos.
Buchungssatz bei Geldentnahmen:
Privat an Kasse/Bank
Buchungssatz bei Sachentnahmen:
Privat an Waren / Anlagevermögen (bewertet mit Marktwert oder Entnahmewert)
Die saubere Trennung von betrieblichen und privaten Vorgängen ist wichtig, um:
Die steuerliche Behandlung hängt von der Art der Entnahme ab:
Barentnahmen
Sach- und Leistungsentnahmen
Nutzungsentnahmen
Bei einer Prüfung durch das Finanzamt müssen alle Entnahmen nachvollziehbar belegt werden.
Privatentnahmen ermöglichen Unternehmern:
Allerdings bergen Privatentnahmen auch Risiken, wenn sie nicht kontrolliert erfolgen.
Mögliche Folgen zu hoher Privatentnahmen:
Daher sollten Privatentnahmen immer geplant und dokumentiert werden – idealerweise im Rahmen einer fortlaufenden Finanzplanung oder BWA.
Privatentnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Buchhaltung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Sie:
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Privatentnahmen schützt die finanzielle Stabilität eines Unternehmens und stellt sicher, dass steuerliche und buchhalterische Vorgaben eingehalten werden.
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