Mahnung

kurz erklärt

Mahnung – Bedeutung, Ablauf und gesetzliche Grundlagen

Eine Mahnung ist ein zentraler Bestandteil des kaufmännischen Mahnwesens und kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Schuldner – auch Debitor genannt – eine fällige Rechnung nicht oder nicht vollständig begleicht. Sie dient dazu, auf eine offene Forderung aufmerksam zu machen und den Schuldner offiziell zur Zahlung aufzufordern. Zwar handelt es sich häufig um ausstehende Geldbeträge, grundsätzlich können aber auch Leistungen oder Gegenstände angemahnt werden.

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Was ist eine Mahnung?

Unter einer Mahnung versteht man ein Schriftstück, mit dem ein Gläubiger seinen Kunden an eine offene Forderung erinnert.
Gesetzlich ist weder Form noch Aufbau der Mahnung vorgeschrieben. Unternehmen können daher selbst entscheiden, ob sie klassische Briefe, E-Mails oder digitale Mahnläufe in ihrer Buchhaltungssoftware nutzen.

Eine Mahnung sollte jedoch immer enthalten:

  • den offenen Betrag,
  • die Rechnungsnummer,
  • die erneut gesetzte Zahlungsfrist,
  • sowie Angaben zu den akzeptierten Zahlungswegen.

So wird der Schuldner eindeutig über die bestehende Forderung informiert und erhält einen klaren Handlungsrahmen.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine fällige Leistung – meist eine Geldzahlung – nicht rechtzeitig erbracht wurde. Die Fälligkeit kann individuell vereinbart sein, z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dazu Folgendes:

  • Der Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug.
  • Bei Verbrauchern muss dieser 30-Tage-Hinweis auf der Rechnung ausdrücklich stehen, sonst beginnt der Verzug nicht automatisch.

Bis zur Begleichung der Forderung wird diese in der Buchhaltung häufig als zweifelhafte Forderung geführt.

Wann und warum erfolgt eine Mahnung?

Die Mahnung erfolgt nach Eintritt des Verzugs. Sie dokumentiert schriftlich, dass der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung auffordert.

Wichtig ist ein nachweisbarer Zugang der Rechnung, da die 30-Tage-Frist erst mit der Zustellung beginnt.
Mit Eintritt des Verzugs kann der Gläubiger:

  • Verzugszinsen verlangen,
  • Mahnauslagen erheben,
  • Schadensersatz geltend machen,
  • oder – je nach Vertragslage – vom Vertrag zurücktreten.

Gibt es gesetzliche Mahnfristen?

Ein weit verbreiteter Irrtum:
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie viele Mahnungen verschickt werden müssen – eine einzige Mahnung genügt rechtlich.

Unternehmen arbeiten jedoch oft mit einem mehrstufigen Mahnwesen (1. Mahnung, 2. Mahnung, letzte Mahnung), um ihren Kunden genug Zeit zu geben und die Geschäftsbeziehung nicht sofort zu belasten.

Für die Fristsetzung gilt:

  • Die Zahlungsfrist muss angemessen sein.
  • Zu kurze Fristen können unwirksam sein.
  • Die Parteien orientieren sich meist an den Angaben der ursprünglichen Rechnung.

Verjährungsfristen beachten

Offene Forderungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB).
Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Beispiel:
Eine offene Rechnung aus April 2023 verjährt am 31.12.2026, sofern der Gläubiger keine Mahnung, keinen Mahnbescheid oder andere verjährungshemmende Maßnahmen einleitet.

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