Gewinn

kurz erklärt

Gewinn – Definition und Bedeutung im Rechnungswesen

Der Begriff Gewinn bezeichnet im Rechnungswesen den Überschuss, den ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwirtschaftet.
Er ergibt sich, wenn die Einnahmen oder Erträge höher sind als die Ausgaben oder Aufwendungen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Gewinn“ oft mit Erfolg oder positivem Ergebnis gleichgesetzt.
In der Buchhaltung dagegen hat der Begriff eine präzise wirtschaftliche und steuerliche Bedeutung, die zur Beurteilung der finanziellen Lage eines Unternehmens herangezogen wird.

Dabei ist zu beachten, dass Umsatz und Gewinn zwei verschiedene Größen sind:
Der Umsatz gibt an, wie viel Geld ein Unternehmen durch Verkäufe eingenommen hat – unabhängig von den Kosten.
Der Gewinn zeigt dagegen, wie viel davon tatsächlich als positives Ergebnis nach Abzug aller Ausgaben übrig bleibt.

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Gewinn im internen Rechnungswesen

Im internen Rechnungswesen, insbesondere in der Kosten- und Leistungsrechnung, liegt ein Gewinn vor,
wenn die Erlöse größer sind als die Kosten.

  • Erlöse entstehen durch die eigentliche betriebliche Tätigkeit, also durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
  • Kosten umfassen alle Aufwendungen, die zur Erstellung dieser Leistungen nötig sind – etwa Material, Löhne oder Betriebskosten.

Auch Leistungen, die noch nicht verkauft, aber bereits produziert wurden, können in die Gewinnermittlung einfließen, da sie Teil des betrieblichen Leistungsprozesses sind.

Zur Abgrenzung der zentralen Begriffe:

  • Umsatz = Wert aller verkauften Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines Zeitraums
  • Gewinn = Überschuss aus Erträgen abzüglich Kosten
  • Erträge = alle Werte, die durch betriebliche Leistungen entstehen
  • Erlöse = Teil der Erträge, die direkt aus der Geschäftstätigkeit stammen

Die grundlegende Formel lautet also:
Gewinn = Erlöse – Kosten

Gewinn nach Steuerrecht

Auch das Steuerrecht definiert den Gewinn, insbesondere in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), der die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) regelt.
Dabei ergibt sich der Gewinn aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens:

Gewinn = Einnahmen – Ausgaben

  • Einnahmen sind alle Zahlungseingänge, also Einzahlungen aus Erträgen.
  • Ausgaben sind alle Zahlungen, die aus Aufwendungen entstehen, zum Beispiel für Gehälter, Miete, Rohstoffe oder Versicherungen.

Diese vereinfachte Gewinnermittlungsmethode wird vor allem von Einzelunternehmen und Freiberuflern angewandt, die nicht buchführungspflichtig sind.

Gewinn in der Bilanz

Im Handelsgesetzbuch (HGB) wird der Gewinn in § 242 Abs. 2 HGB beschrieben:
Ein Gewinn liegt vor, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen.

Im Rahmen des Jahresabschlusses wird der Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt.
Hier werden sämtliche betrieblichen und außerbetrieblichen Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt.
Das daraus entstehende Ergebnis wird anschließend in die Bilanz übernommen:

  • Auf der Passivseite steht das Gewinn- und Verlustkonto als Unterkonto des Eigenkapitals.
  • Auf der Aktivseite erscheinen die Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Warenbestand, Forderungen).

Im Unterschied zur Kostenrechnung berücksichtigt die GuV auch betriebsfremde Erträge und Aufwendungen,
zum Beispiel:

  • Betriebsfremde Erträge: Mieteinnahmen, Zinsen oder Veräußerungsgewinne
  • Betriebsfremde Aufwendungen: Forderungsausfälle oder Spenden

Die Bilanzformel lautet:
Gewinn = Ertrag – Aufwand

Der Gewinn ist eine zentrale Kennzahl für jedes Unternehmen.
Er zeigt, wie erfolgreich die wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums war und bildet die Grundlage für viele Entscheidungen – von Investitionen bis hin zur Steuerplanung.
Ob im internen Rechnungswesen, im Steuerrecht oder in der Bilanzierung: Der Gewinn ist stets das Maß dafür, wie wirtschaftlich ein Unternehmen arbeitet.

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