Anlagenspiegel

kurz erklärt

Anlagenspiegel

Der Anlagenspiegel ist eine Aufstellung, die dazu dient, die Werteentwicklung der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens über den Zeitverlauf des Geschäftsjahres darzustellen. Diese Darstellung ist durch das Handelsgesetzbuch vorgeschrieben und Kapitalgesellschaften erstellen ihn im Rahmen des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse. Der Anlagespiegel – auch Anlagegitter genannt – ist eine Erweiterung der Jahresbilanz und der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Denn diese zeigen nur die Buchwerte zum Jahresanfang und –ende bzw. die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Das Anlagengitter jedoch legt uns auch andere Werte offen, wie zum Beispiel Zugänge, Abgänge und Umbuchungen.

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Was gibt es über den Anlagenspiegel zu wissen?

Laut dem Handelsgesetzbuch müssen mittelgroßen und große Kapitalgesellschaften den Anlagenspiegel im Rahmen des Jahresabschlusses zur Beobachtung des Anlagevermögens erstellen. Kleine KGs sind hingegen nach § 288 Abs. 1 HGB von dieser Pflicht befreit.

Die Gliederung für den Anlagenspiegel ist im HGB vorgegeben: In § 284 Abs. 3 HGB wird festgelegt, welche Positionen der Anlagenspiegel enthalten muss. Dazu werden folgende Werte aufgeführt: die ursprünglichen Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungswerte und Zu- und Abgänge. Des Weiteren kommen Umbuchungen innerhalb des Anlagevermögens, Zuschreibungen sowie die (kumulierten) Abschreibungen dazu. Sämtliche Angaben müssen sich auf das jeweilige betreffende Geschäftsjahr beziehen.

Anlagenspiegel und Bilanz – Was ist daraus abzulesen?

Aus der Unternehmensbilanz sind verschiedene Kennzahlen und Werte abzulesen, die für die Unternehmensführung wichtig sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Anlagevermögen. Also wie viele und welche Sachwerte das Unternehmen besitzt und wo es Verluste beziehungsweise Gewinne erzielt hat. Dargestellt sind darin die Buchwerte zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sowie die zusammengefassten Abschreibungen.

Insbesondere für externe Betrachter sind aber auch weitere Fragen von Interesse, wie z.B.:

  1. Wie hoch ist der Betrag des investierten Kapitals innerhalb des Geschäftsjahres?
  2. Wie hoch fallen die ursprünglich investierten Beträge aus?
  3. Bis zu welchem Grad sind Anlagegüter bereits abgeschrieben?

Sobald die oben genannten Fragen zu beantwortet sind, kommt der Anlagespiegel / das Anlagegitter ins Spiel. Mittelgroßen und große Kapitalgesellschaften sind nach dem HGB zur Aufstellung einer solchen tabellarischen Darstellung verpflichtet.

Ein vereinfachtes Beispiel zum Thema Anlagenspiegel

Kauft ein Unternehmen im Januar seine erste Fabrikhalle für 1.000.000 Euro, für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren veranschlagt ist: Dann kann es pro Jahr 100.000 Euro abschreiben. Aber Achtung! In der Realität verläuft die Abschreibung nicht linear, ist anfangs also höher.

Im Anlagespiegel sind in die Spalte „Zugänge“ die vollen Anschaffungskosten von 1.000.000 Euro einzutragen. Abgänge gibt es keine und ein Anfangsbestand existiert nicht, es ist ja die erste Halle. Also entsteht ein Endbetrag in der Summe von 1.000.000 Euro.

Nach demselben Schema verfährt die Buchhaltung für die kumulierten Abschreibungen, bevor der letzte Teil des Anlagespiegels die Nettobuchwerte erfasst. Dazu werden die kumulierten Abschreibungen von den historischen Anschaffungskosten abgezogen, sodass für das Beispiel ein Wert von 900.000 Euro verbleibt.

Wenn Sie Fragen zum Thema Abschreibung und Anlagenspiegel haben, sprechen Sie mich an. Wir helfen Ihnen gerne.

Weitere Themen und Fachbegriffe zum Thema Buchhaltung finden Sie in unserem Glossar unter der Glossar-Übersicht.

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