Bilanz

kurz erklärt

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz spielt eine wichtige Rolle in der Buchhaltung. Sie bietet Unternehmen anhand einer Gegenüberstellung der Finanzen, eine umfassende Übersicht, über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens. Insbesondere buchführungspflichtige Unternehmen müssen ihre Bilanz mit Ausnahmen in regelmäßigen Abständen zu erstellen. Für den Jahresabschluss dieser Unternehmen ist die Bilanz ein wesentlicher Bestandteil.

Für die Durchführung der Bilanz gilt der sogenannte Bilanzstichtag, der festgesetzt werden muss, um die Beständigkeit wahren zu können. Dieser Stichtag für Ihre Bilanz muss nicht zwingend der 31. Dezember sein, wie der Begriff Jahresabschluss vermuten lässt. Wichtig ist allerdings, dass ein Turnus von 12 Monaten eingehalten wird. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich jedoch, den 31. Dezember zu wählen, um am Jahresende einen ordnungsmäßigen Abschluss aller buchhalterischen Vorgänge vorweisen zu können. Die Erstellung einer Bilanz ist ein Vorgang, der unbedingt professionell durchgeführt werden sollte, um Fehler zu vermeiden

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Welche Unternehmen sind bilanzierungspflichtig?

Im Handelsgesetzbuch § 242 „Pflicht zur Aufstellung des Bundesministeriums der Justiz für Verbraucherschutz“ ist genau festgelegt, wer bilanzierungspflichtig ist.

Grundsätzlich ist nicht jedes Unternehmen verpflichtet eine Bilanz zu führen. Es kommt auf jeweilige Rechtsform und den Umsatz eines Unternehmens an. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen folgenden Berufen und Rechtsformen.

Freie Berufe

  • Diese Berufsgruppe ist nicht verpflichtet zu bilanzieren. Zu den freien Berufen (auch Freiberufler genannt) zählen unter anderem Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater, Kreative wie Designer oder Texter und Heilpraktiker. Anstatt einer Bilanz ist für  „Freiberufler“ hingegen die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verpflichtend. Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. So ermöglicht die Buchführung gleichermaßen Hinweise und detaillierte Auskünfte zum Vermögen des Unternehmers. Eine freiwillig geführte Bilanz zu erstellen ist jedoch möglich. Diese wird dann bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt.

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)

  • Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt und daher verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Einen Teil der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung und somit ein Teil der doppelten Buchführung. Aktiva und Passiva bilden dabei die beiden Säulen der Bilanz ab. Dabei stehen sich die Aktivseite und die Passivseite gegenüber. Die Aktiva gibt Informationen über das bestehende Vermögen, welches dem Unternehmen zur Verfügung steht. Die Passiva gibt Aufschluss darüber, über wie viel Eigenkapital und Fremdkapital das Unternehmen verfügt. Kapitalgesellschaften sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ihre Bilanz jährlich über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Gläubiger können sich so Auskunft über einen Betrieb einholen, um eine gewisse Sicherheit über die liquiden Mittel des Betriebs zu erlangen.

Einzelunternehmer

  • In diese Berufsgruppe fallen alle Kleingewerbetreibende und voll haftende Kaufleute. Sie können unter bestimmten Umständen von der Bilanzierungspflicht befreit sein. Einzelunternehmer, Freelancer und Freiberufler, die nicht zu den freien Berufen zählen, sind ab einem jährlichen Gewinn von 60.000 Euro oder ab einem jährlichen Umsatz von 600.000 Euro pro Geschäftsjahr bilanzierungspflichtig. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Einnahmenüberschussrechnung ausreichend.

Personengesellschaften (KG, GbR, OHG)

  • Personengesellschaften unterliegen der Bilanzierungspflicht und müssen zum Ende eines Geschäftsjahres eine Unternehmensbilanz erstellen. Jedoch muss dieser Jahresabschluss (Bilanz) sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ein Vorteil für bilanzierungsführende Unternehmen: Kreditgeber ziehen Unternehmen vor, die eine Bilanzierung vornehmen gegenüber jenen, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. So kommen diese Unternehmen meist leichter an Kredite.

Was ist unter Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz zu verstehen?

Die Eröffnungsbilanz wie auch die Schlussbilanz ist ein Ist-Stand zum Beginn und Abschluss des Geschäftsjahres. Diese beiden Bilanzen geben Aufschluss über das Vermögen oder die Schulden eines Unternehmens.

Im Rechnungswesen werden Bilanzen in zwei Bilanzpositionen, Aktiva und Passiva, aufgeteilt. Dabei kann man sich das Ganze wie eine Waage vorstellen. Beide Bilanzpositionen bilden die Grundlage für eine übersichtliche und ordnungsgemäße Bilanz. Diese dient Ihnen als Unternehmer als Überblick für Ihre Buchhaltung und die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation für das Finanzamt.

Eröffnungsbilanz: Aufbau – was ist zu beachten?

  • Um eine Eröffnungsbilanz erstellen zu können, sollte der Bilanzstichtag unbedingt rechtzeitig festgelegt werden. Diese Bilanz muss alle Vermögensbestandteile wie etwa Eigenkapital beinhalten, die zum Stichtag im Besitz des Unternehmens sind. Diese Bilanz ist mit der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres identisch. Bei der Bilanz ist also unbedingt darauf zu achten, dass Vermögen und Kapital sowie eventuelle Schulden akribisch über das Geschäftsjahr hinweg dokumentiert werden.
  • Wie die Gliederung der auszusehen hat, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Auf der Aktiva Seite (links), wird das Anlagevermögen sowie das Umlagevermögen dargestellt. Auf der Aktiva Seite wird somit der Mittelwert Die Mittelverwendung zeigt in diesem Zusammenhang, wie ein Unternehmen vorhandene Mittel verwendet. Die Posten auf der Passivseite stellen die Mittelherkunft dar. Diese Posten machen ersichtlich, woher unter anderem die finanziellen Mittel kommen, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Das können neben dem Eigenkapital auch Fremdkapital und Rückstellungen sein. Rückstellungen sind keine Rücklagen, das darf nicht verwechselt werden. Oft kommen Ausgaben auf Firmen zu, deren Höhe nicht vorhersehbar sind. Dazu gehören unter anderem Forderungen durch Steuern. Dementsprechend handelt es sich bei Rückstellungen um Fremdkapital. Rücklagen sind im Unterschied dazu Eigenkapital. Weiter sind auf der Passivseite die Vermögensgegenstände zu stellen. Dazu zählen unter anderem um Gegenstände wie etwa ein Firmen PC (körperliche Gegenstände) oder aber Rechte (unkörperliche Gegenstände).

Eröffnungsbilanz: Die Eröffnung der Bestandskonten

  • Bei der Eröffnung der Bilanz werden Kapital und Vermögen gegenübergestellt. In einer Bilanz dürfen keine Buchungen vorgenommen werden. Im Zuge der Bilanz wird hier in aktive Bestandskonten und passive Bestandskonten unterschieden. Die aktive Bilanzposition ist demnach Soll und die passive Bilanzposition ist, Haben. Beide Seiten sind nun entsprechend gegliedert. Jetzt werden die Buchungssätze in „Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto“ und „Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonto“ unterteilt. Die Eröffnungsbilanz und das Eröffnungsbilanzkonto werden nun seitenverkehrt dargestellt.

Schlussbilanz

  • Die Schlussbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Aus dieser Bilanz ergibt sich die Bilanz für das folgende Geschäftsjahr. Das ganze Vermögen und Kapital eines Unternehmens werden hier ersichtlich. Über, das Schlussbilanzkonto werden die gesamten Salden der Konten fertiggestellt. Alle Hauptbestandteile, die dadurch ermittelt werden, werden übertragen und geben Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Bei dieser Bilanzierung geht ebenfalls hervor, ob eine Firma steuerliche Gewinne oder Verluste eingefahren hat und gibt gleichermaßen Aufschluss über den Jahresumsatz. Hieraus ergibt sich wiederum die Steuerlast wie Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer.

Alle Vermögenswerte eines Betriebs müssen in der Bilanz eindeutig ersichtlich sein. Am Ende des Geschäftsjahres ergibt sich dann die Bilanzsumme aller Posten. Sowohl auf der aktiven Seite als auch auf der Passivseite ist die Bilanzsumme gleich. Der Nachweis für die Herkunft des Kapitals sowie die Ausgaben einer Firma müssen Hauptbestandteil der Buchhaltung sein.

Verschiedene Arten der Bilanz – Zwischenbilanzen, Steuerbilanz und Sonderbilanzen – wo liegt der Unterschied?

  • Zwischenbilanz: Die Zwischenbilanz oder auch Quartalsbilanz genannt, wird von Betrieben im laufenden Geschäftsjahr meist nach Ende eines Quartals durchgeführt. Das ist für mache Betriebe wichtig, um in regelmäßigen Abschnitten einen Überblick über das Unternehmensvermögen zu erhalten. Das gibt eine gewisse Sicherheit, um die aktuelle Vermögenslage immer genau im Blick zu haben. Aufgrund regelmäßiger Verbindlichkeiten möchten viele Unternehmer nicht bis zum Abschluss des Jahres warten.
  • Steuerbilanz: Bei der Steuerbilanz wird das Betriebsvermögen unter dem steuerlichen Aspekt betrachtet. Sie dient Unternehmern, die zur Führung von Büchern verpflichtet sind, der Gewinn- und Verlustermittlung. Die Steuerbilanz ist für das Finanzamt eine Vermögensübersicht und dient als Bemessungsgrundlage für die Einkommens- und Gewerbesteuer.
  • Sonderbilanzen: Eine Sonderbilanz muss dann erstellt werden, wenn mehr als zwei Mitunternehmer in einer Gesellschaft Geldmittel erwirtschaftet. Sie muss für jeden Gesellschafter einzelnen erstellt werden und wird steuerrechtlich gesondert betrachtet.

Der Gesetzgeber hat  genau festgehalten, wie eine Bilanz auszusehen hat. Dennoch werfen Begriffe wie Bilanz, Steuerbilanz sowie Passiva und Aktiva werfen oft viele Fragen für Unternehmer auf.

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